Mitglied werden

LAG Frauenbeauftragte in WfbM SH e.V.

Das bedeuten die Abkürzungen:

  • LAG: Landes.arbeits.gemeinschaft
  • WfbM: Werkstatt für behinderte Menschen
  • SH: Schleswig-Holstein
  • e.V.: Eingetragener Verein

Das bedeutet:
Alle Frauen.beauftragten in Werkstätten
im Land Schleswig-Holstein arbeiten zusammen
im Verein.

Werde Mitglied im Verein!
Gemeinsam erreichen wir mehr.

Wer kann Mitglied werden?

Aktive Mitglieder
Gewählte Frauen.beauftragte aus einer Werkstatt in Schleswig-Holstein.
Frauen.beauftragte und Stell.vertreterin werden gemeinsam ein Mitglied.
Aktiv bedeutet:

  • Man darf mit abstimmen bei Entscheidungen vom Verein.
  • Man kann den Vorstand vom Verein wählen.
  • Oder sich für den Vorstand vom Verein zur Wahl aufstellen.

Passive Mitglieder
Auch andere Personen können Mitglied werden.
Zum Beispiel:

  • Personen, die den Verein unterstützen wollen.
  • Frauen.beauftragte aus anderen Bundes.ländern.

Passiv bedeutet:

  • Man darf mit nicht abstimmen bei Entscheidungen vom Verein.
  • Man kann nicht bei Wahlen mitmachen.

Mitglied sein kostet nichts.

Wie werde ich Mitglied?

Es gibt dafür 3 Papiere.
Die müssen ausgefüllt und unterschrieben werden.
Die können Sie hier herunter.laden:

Die Erklärung zum Datenschutz ist wichtig.
Damit wir Ihre E-Mail-Adresse speichern können.
Oder Ihre Telefon.nummer.
Dann können wir Ihnen wichtige Informationen schicken.

Hier können Sie die Satzung vom Verein herunter.laden:

Schicken Sie alles ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäfts.stelle.

Per Post an diese Adresse:
LAG Frauenbeauftragte in WfbM SH e.V.
Kehdenstraße 2-10
24103 Kiel

Oder per Mail an diese Adresse:
richter@lag-frauenbeauftragte-sh.de

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